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Aktuelles Gemeinde

Vernehmlassung Totalrevision des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht


Die Gemeinde Sirnach erhielt die Möglichkeit, bis am 17. Februar 2017 eine Vernehmlassung zum Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrechts (KBüG) abzugeben. Das Bürgerrechtsgesetz auf Bundesstufe – und damit auch das Einbürgerungsverfahren – ist verschärft worden. Aufgrund dieser wesentlichen Änderungen muss das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Kantons Thurgau einer Totalrevision unterzogen werden. Unter anderem in Bezug auf die Eignung von einbürgerungswilligen Personen macht der Bund neu sehr detaillierte Vorschriften, die ins kantonale Recht einfliessen müssen.

Der Gemeinderat hat sich in seiner Stellungnahme im Grundsatz der Vernehmlassungsantwort des Verbandes Thurgauer Gemeinden (VTG) angeschlossen, abrufbar unter: http://www.vtg.ch/page/83/news/335

Dem Gemeinderat ist es ein wichtiges Anliegen, dass aus kommunaler aber vor allem auch aus schulischer Sicht die sprachlichen Kompetenzen mit Referenz-Niveaus definiert werden. Der Gemeinderat verlangt zudem, dass im Gesetz oder in der Verordnung die Kriterien und Voraussetzungen für die Erteilung des Bürgerrechts mit klaren und griffigen Formulierungen aufzunehmen sind.