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Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das oberste Verwaltungsorgan der Gemeinde Sirnach (Exekutive). Ihm gehören sieben, vom Volk für eine Amtsdauer von 4 Jahren (1. Juni 2023 – 31. Mai 2027) gewählte Mitglieder sowie die Gemeindeschreiberin an. Der Sirnacher Gemeinderat trifft sich in der Regel alle drei Wochen zur Beratung und Beschlussfassung der Ratsgeschäfte.

Die Aufgaben der Gemeinde werden in Ressorts aufgeteilt, für die je ein Mitglied des Gemeinderates zuständig ist (Art. 28 Abs. 2 Gemeindeordnung). Ein weiteres Mitglied des Gemeinderates wird zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter bestimmt.

Der Vollzug der einzelnen Aufgaben stellt der Gemeinderat in folgenden Ressorts sicher:

  Ansprechpartner
 

Ressort Präsidiales & Finanzen
Beat Schwarz, Gemeindepräsident; Stv.: Nicole Kellenberger

 

Ressort Bildung
Nicole Kellenberger, Präsidentin der Schulkommission und Vize-Gemeindepräsidentin; Stv.: Beat Schwarz

  Ressort Soziales & Gesundheit
Yvonne Koller, Gemeinderätin; Stv.: Nicole Kellenerger
 
 

Ressort Hochbau
Pascal Müller, Gemeinderat; Stv.: Thomas Hafner

 

Ressort Umwelt, Ver- & Entsorgung & Sicherheit
Marco Burri, Gemeinderat; Stv.: Roger Piberauer / Pascal Müller

  Ressort Tiefbau & Verkehr
Roger Piberauer, Gemeinderat; Stv.: Marco Burri
 
  Ressort Liegenschaften
Thomas Hafner, Gemeinderat; Stv.: Pascal Müller
 
 

Gemeindeschreiberin
Manuela Fritschi; Stv.: Jasmin Schlumpf

Interessenanbindung Gemeinderat Sirnach Legislatur 2023 - 2027

Der Gemeinderat hat folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Er vertritt die Gemeinde nach aussen und informiert die Öffentlichkeit über die Geschäfte von allgemeinem Interesse.
  • Er besorgt alle Gemeindeangelegenheiten, soweit sie nicht durch die Gemeindeordnung oder übergeordnetes Recht einem anderen Organ zugewiesen sind.
  • Er stellt Anträge an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.
  • Er vollzieht Beschlüsse der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.
  • Zusätzlich ist er mit der Organisation und Beaufsichtigung der Verwaltung beauftragt, so ist er z.B. auch verantwortlich für die richtige Vermögensverwaltung und die Rechnungsführung.

Der Gemeinderat wählt einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin des oder der Vorsitzenden. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Der oder die Vorsitzende bereitet die Geschäfte zusammen mit den Ressortverantwortlichen und der Verwaltung vor. Er bzw. sie leitet die Verhandlungen und sorgt zusammen mit dem Gemeindeschreiber bzw. der Gemeindeschreiberin für den Vollzug der Beschlüsse. Für den Vollzug sind die Ressortvorsteher verantwortlich. Über Verhandlungen des Gemeinderates wird ein Protokoll geführt. Protokolliert werden: Ort und Zeit; Name der vorsitzenden Person; Zahl und Namen der Anwesenden; Traktanden; Wahrung des Ausstandes; Beschlüsse, bei Abstimmungen und Wahlen auch das Ergebnis.

Der Gemeindeschreiber oder die Gemeindeschreiberin nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme und Antragsrecht teil (§ 21 GemG).