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Alimentenwesen

Alimenteninkasso

Gemäss §5 Gesetz über die Inkassohilfe für familienrechtliche Unterhaltsbeiträge und die Bevorschussung von Kinderalimenten haben Personen, denen gerichtlich oder vertraglich festgesetzte familienrechtliche Unterhaltsbeiträge zustehen, Anspruch auf unentgeltliche Inkassohilfe.

Diese Dienstleistung wird in der Gemeinde Sirnach durch die Sozialen Dienste angeboten. Gemäss §3 der Alimentenhilfeverordnung ist jedoch zu beachten: "Die Dienstleistungen des Gemeinwesens für die Alimentenhilfe sind unentgeltlich. Auslagen und Gebühren für betreibungsrechtliche oder anwaltliche Massnahmen gehen zu Lasten des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin."  

Alimentenbevorschussung

Gemäss Sozialhilfegesetz des Kantons Thurgau haben Inhaber und Inhaberinnen der elterlichen Sorge Anspruch auf Bevorschussung der Kinderalimente, wenn diese vom/der Unterhaltspflichtigen nicht rechtzeitig und/oder regelmässig ausgerichtet werden (www.sozialamt.tg.ch ). Voraussetzung zur Bevorschussung ist ein vollstreckbarer Unterhaltsanspruch (rechtskräftiges Gerichtsurteil oder behördlich genehmigter Unterhaltsvertrag) und die Nichterfüllung der Unterhaltspflicht (nicht rechtzeitig eingehende, nicht regelmässig eingehende oder überhaupt nicht eingehende Unterhaltsbeiträge). Eine Bevorschussung erfolgt nur bis zum 18. Lebensjahr sowie in Ausbildung.

Die Anspruchsberechtigung richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen des/der Anspruchsberechtigten sowie dessen Ehe – oder Konkubinatspartner. Die Berechnung ist in der kantonalen Gesetzgebung festgelegt. Rückwirkend werden keine Kinderalimente bevorschusst.

 

Kontaktpersonen

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Kündig Désirée

Funktion
  • Fachbereich Sozialhilfe
  • Fachbereich Alimente
Tel. work071 969 34 77
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