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Administrative Verwaltung der zugewiesenen Asylsuchenden

Die Sozialen Dienste sind für die Betreuung der vom Kanton Thurgau zugewiesenen Asylbewerber zuständig. Die Fürsorge dauert in der Regel bis zum Zeitpunkt des definitiven Entscheids des Bundesverwaltungsgerichtes (www.bundesverwaltungsgericht.ch).


Zuständige Abteilung


zu den Dienstleistungen A – Z