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Abstimmungen und Wahlen

Abstimmungsorte

  • Wiezikon, Gemeindeschürli
  • Busswil, Turn- und Mehrzweckhalle
  • Sirnach, Gemeindehaus

Briefliche Stimmabgabe

Sofort nach Erhalt des Stimmmaterials darf brieflich abgestimmt werden.

  1. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  2. Füllen Sie die Stimm- oder Wahlzettel aus und verschliessen Sie diese in einem neutralen (beigelegten) Couvert.
  3. Das neutrale Couvert mit den Stimm- oder Wahlzetteln sowie den Stimmrechtsausweis legen Sie in den Briefumschlag, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
    Ein Briefumschlag darf nur das Stimmmaterial einer Person enthalten.
  4. Den Briefumschlag können Sie in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen oder frankiert der Post übergeben. Er muss spätestens am Samstag vor dem Abstimmungstag bei der Gemeinderatskanzlei eintreffen.

Vorzeitige Stimmabgabe

Eine vorzeitige Stimmabgabe kann während der Bürozeiten vom Mittwoch bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus Sirnach erfolgen. Geben Sie die Stimm- und Wahlzettel in einem verschlossenen, neutralen Couvert gemeinsam mit dem Stimmrechtsausweis persönlich ab.

Bei der Urne und der vorzeitigen Stimmabgabe können Verheiratete nebst ihrer eigenen Stimme nur die Stimme für ihren Ehegatten oder Ehegattin abgeben.

Abstimmungstermine

Hier finden Sie die Blanko-Abstimmungstermine der Bundeskanzlei.


Links

www.admin.ch

Personen

Gemeindeschreiberin
Manuela Fritschi
Tel. 071 969 34 55
 E-Mail


Zuständige Abteilung


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