Gewerbe- und Wirtschaftspolizei
Sonntagsverkauf
Die Gemeinde bewilligt jedem Verkaufsgeschäft das Offenhalten an höchstens vier Sonntagen pro Kalenderjahr. Die zulässigen Öffnungszeiten dauern von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Strassenmusikanten
Wer in Sirnach als Strassenmusikant aufspielen möchte benötigt dazu eine Bewilligung der Gemeindekanzlei.
Preiskontrollstelle
Der Vollzug des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen obliegt der Preiskontrollstelle der Gemeinde Sirnach.
Links
Personen
Manuela Fritschi
Tel. 071 969 34 55
E-Mail