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Gewerbe- und Wirtschaftspolizei

Sonntagsverkauf

Die Gemeinde bewilligt jedem Verkaufsgeschäft das Offenhalten an höchstens vier Sonntagen pro Kalenderjahr. Die zulässigen Öffnungszeiten dauern von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Strassenmusikanten

Wer in Sirnach als Strassenmusikant aufspielen möchte benötigt dazu eine Bewilligung der Gemeindekanzlei.

Preiskontrollstelle

Der Vollzug des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen obliegt der Preiskontrollstelle der Gemeinde Sirnach.

Links

Ladenöffnungsgesetz

Personen

Manuela Fritschi
Tel. 071 969 34 55
E-Mail


Zuständige Abteilung


zu den Dienstleistungen A – Z