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Hundesteuer

Hunde im Alter von 5 Monaten und darüber sind steuerpflichtig. Die Rechnung für die Hundesteuer (erster Hund CHF 90.00 und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt CHF 150.00) wird per Post zugestellt.

Hunderegistrierung

Seit der Gesetzesänderung vom 1. Januar 2006 sind Hundehalter verpflichtet, sämtliche Hunde mit einem Mikrochip zu versehen. Welpen sind innerhalb von 3 Monaten mit einem Mikrochip zu kennzeichnen. Hundehalter können sich hierfür an einen Tierarzt wenden. Die Mikrochip-Daten werden bei der Identitas AG (AMICUS) registriert. Mutationen; Hunde- bzw. Hundehalterwechsel, Änderungen der registrierten Daten (Adressänderungen, Ableben des Hundes) müssen innert 30 Tagen den Einwohnerdiensten und der Datenbank AMICUS, Tel. 084 877 71 00 oder info@amicus.ch, gemeldet werden.

Obligatorische Hundeausbildung

Wer einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15 Kilogramm hält, muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens zehn Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter des Hundes zulässt, einen Welpenkurs.

Haftpflichtversicherung

Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Franken abgeschlossen haben.

Bewilligungspflicht potenziell gefährlicher Hunde (www.veterinaeramt.tg.ch)

Wer einen potenziell gefährlichen Hund oder einen Hund aus einer Kreuzung mit einem potenziell gefährlichen Hund im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt eine kantonale Bewilligung. Personen, die einen potenziell gefährlichen Hund halten und im Kanton Thurgau ihren neuen Wohnsitz nehmen wollen, müssen bis spätestens 10 Tage nach Zuzug beim Veterinäramt ein Bewilligungsgesuch einreichen. Die Bewilligung basiert auf einer Beurteilung der Wesenssicherheit des Hundes. Mit dem Bewilligungsgesuch sind dem Veterinäramt folgende Unterlagen einzureichen: Handlungsfähigkeitszeugnis, Wohnsitzbestätigung, Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister, Nachweispapier über die Herkunft des Hundes und über Kenntnisse im Hundewesen, Police der Haftpflichtversicherung, Passfoto der gesuchstellenden Person, Kostenvorschuss CHF 500.-- (weitere Person CHF 50.--, weitere Hunde CHF 300.--).

Aufruf an die Hundebesitzer

Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder verschiedene Reklamationen betreffend der Versäuberung von Hunden ein. Obwohl überall Robidogkübel stehen, gibt es immer wieder Hundehalter, die es nicht nötig finden den Kot ihres Hundes aufzunehmen. Bitte bedenken Sie dabei, dass Sie damit grasfressende Tiere gefährden, da die Tiere über das verunreinigte Futter Krankheiten aufnehmen können. Das ergibt für die Landwirte Mehrkosten, da oft der Tierarzt konsultiert werden muss. Zudem leidet das Tier oft unter enormen Qualen.

Wir appellieren deshalb erneut an die Verantwortlichkeit der Hundehalter bezüglich ihrer Hunde und deren Versäuberung. Die dafür notwendigen Hundekotsäcke können auf der Gemeindeverwaltung Sirnach (Einwohnerdienste) gratis bezogen werden.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Einwohnerdienste, Telefon 071 969 34 84 oder einwohnerdienste@sirnach.ch. Informationen über die Hundehaltung finden Sie unter: www.veterinaeramt.tg.ch oder auf dem Merkblatt der Gemeinde Sirnach.


Zuständige Abteilung


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