Administrative Verwaltung der zugewiesenen Asylsuchenden
Die Sozialen Dienste sind für die Betreuung der vom Kanton Thurgau zugewiesenen Asylbewerber zuständig. Die Fürsorge dauert in der Regel bis zum Zeitpunkt des definitiven Entscheids des Bundesverwaltungsgerichtes (www.bundesverwaltungsgericht.ch).