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Ausländerausweise

 

Voraussetzungen

Dauer

B EG/EFTA
mit Erwerb
Arbeitsvertrag
(neue EU-Länder arbeitsmarktliche Prüfung) Familiennachzug durch Familienangehörige in der Schweiz
5 Jahre
B EG/EFTA
ohne Erwerb
Genügend finanzielle Mittel Schüler/Studenten – Zulassung an eine anerkannte Lehranstalt 5 Jahre
C EG/EFTA Alte EU-Länder und EFTA
Ununterbrochener Aufenthalt von 5 Jahren Neue EU-Länder
Ununterbrochener Aufenthalt von 10 Jahren
Unbefristet, Kontrollfrist 5 Jahre
C Drittstaaten Ununterbrochener Aufenthalt von 10 Jahren USA, Kanada, anerkannte Flüchtlinge, Ehegatte Schweizer oder C-Bewilligung
Ununterbrochener Aufenthalt von 5 Jahren
Unbefristet, Kontrollfrist 5 Jahre
L EU/EFTA
mit Erwerb
Arbeitsvertrag (kurzfristiger oder temporärer Erwerb)
neue EU-Länder arbeitsmarktliche Prüfung Familiennachzug
(neue EU-Länder arbeitsmarktliche Prüfung)
Max. 364 Tage
L EU/EFTA
ohne Erwerb
(Ausbildung, medizinische Behandlung, usw.)
Genügend finanzielle Mittel Schüler/Studenten – Zulassung an eine anerkannte Lehranstalt  Max. 364 Tage
L Drittstaaten
mit Erwerb
Qualifiziertes Fachpersonal, Praktika, Aupair, Stagiaires Prüfung durch Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie Bundesamt für Migration  Max. 24 Monate
B Drittstaaten
mit Erwerb
Qualifiziertes Fachpersonal, Kadertransfers
Prüfung durch Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie Bundesamt für Migration Familiennachzug durch Ehegatte in der Schweiz
1 Jahr (mit Verlängerungsmöglichkeit)
Grenzgänger EU/EFTA Arbeitsvertrag
Wohnsitz in EU/EFTA-Staat
1 x pro Woche an ausländischen Wohnort zurückkehren
5 Jahre
(wenn unterjähriger Arbeitsvertrag oder temporär Erwerb max. 12 Monate)
Grenzgänger Drittstaaten Arbeitsvertrag
Wohnsitz in der Grenzzone seit > 6 Monate Prüfung durch Amt für Wirtschaft und Arbeit
2 Jahre
(wenn Arbeitsvertrag kürzer, gemäss Vertrag)

Weitere Informationen zu den Ausländerausweisen finden Sie auf:


Zuständige Abteilung


zu den Dienstleistungen A – Z