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Besuchsaufenthalt / Einladungsverfahren

Lädt eine Person aus unserer Wohngemeinde einen Gast aus einem visumspflichtigen Land zu einem Besuchsaufenthalt ein, muss sie sich mit Unterschrift verpflichten, für alle im Zusammenhang mit dem Besuch anfallenden finanziellen Auslagen aufzukommen und die Ausreise nach Ablauf der bewilligten Frist zu garantieren.

Folgende Unterlagen müssen am Schalter der Einwohnerdienste eingereicht werden, damit die Visumserteilung geprüft werden kann:

  • Verpflichtungserklärung (erhältlich bei der schweizerischen Botschaft/Konsulat im Wohnland des Besuchers)
  • Formular der Wiederausreise
  • Pass oder Identitätskarte

Die Einwohnerdienste prüfen das Gesuch und reichen es zur weiteren Bearbeitung an das kantonale Migrationsamt weiter. Das kantonale Migrationsamt übermittelt der zuständigen Botschaft den Entscheid zur Visumserteilung. Die endgültige Entscheidung trifft die Auslandvertretung. Dort kann das Visum durch die Besucherin/den Besucher abgeholt werden.

Die Ankunft und Abreise der Besucherin/des Besuchers ist den Einwohnerdiensten zu melden.


Zuständige Abteilung


zu den Dienstleistungen A – Z