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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis gibt Auskunft über die Handlungsfähigkeit einer Person. Bei allfälligen Einschränkungen der Handlungsfähigkeit kann kein Handlungsfähigkeitszeugnis erstellt werden. Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann am Schalter den Einwohnerdiensten persönlich bezogen, telefonisch (Tel. 071 969 34 84), per E-Mail oder via Online-Schalter bestellt werden.

Kosten

CHF 10.00 am Schalter
CHF 15.00 per Post zugestellt


Zuständige Abteilung


zu den Dienstleistungen A – Z