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Prämienverbilligung Krankenkasse

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) für die obligatorische Krankenversicherung

Die Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung wird an Personen ausgerichtet, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Für die Bezugsberechtigung der IPV sind die persönlichen Verhältnisse am 1. Januar des jeweiligen Jahres massgebend. Grundlage zur Berechtigung ist grundsätzlich die provisorische Steuerrechnung per Stichtag 31.12. des Vorjahres.

Informationen, Grundlagen und Merkblätter stehen auf der Website des Amts für Gesundheit des Kanton Thurgau zur Verfügung.

Antragsformulare für Duplikate im aktuelle Antragsjahr oder eine Neubemessung/Neuberechnung können durch persönliche Vorsprache am Schalter unserer Krankenkassenkontrollstelle (Einwohnerdienste) ausgestellt werden. Nehmen Sie hierfür immer auch die Krankenkassenpolice pro voraussichtlich anspruchsberechtigte Person mit, welche per 01. Januar des Antragsjahres gültig ist.

Für konkrete Fragen oder Unklarheiten können Sie sich gerne direkt an die Krankenkassen-Kontrollstelle der Gemeinde Sirnach, Telefon 071 969 34 84, wenden.

 


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