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Mitwirkungsverfahren zur Aufhebung der Sondernutzungspläne

Drei Sondernutzungspläne werden aufgehoben. Bis am 15. Juni 2026 läuft dafür das Mitwirkungsverfahren.

Der Gemeinderat informiert die Bevölkerung zum Mitwirkungsverfahren betreffend Aufhebung von drei Sondernutzungsplänen. Die Gestaltungspläne ‘Erlenpark’, ‘Steigacker’ und ‘Winterthurerstrasse-Fabrikstrasse’ sollen aufgehoben werden.

Gemäss Planungs- und Baugesetz Art. 9 hat die Gemeindebehörde die Bevölkerung mit dem Mitwirkungsverfahren über die Ziele und den Stand der Planung zu informieren. Allfällige Erkenntnisse aus diesem Verfahren können noch in die Planung einfliessen, bevor diese im nächsten Schritt öffentlich aufgelegt wird.

Die Bevölkerung ist eingeladen, an diesem Mitwirkungsprozess teilzunehmen. Die Unterlagen können auf der Bauverwaltung und unten eingesehen werden. Anregungen sind bis zum 15. Juni 2026 (Ende Mitwirkungsfrist) schriftlich per Brief oder E-Mail, wolfgang.bosshart@sirnach.ch, einzureichen.

Sie können Ihre Mitwirkung auch online über das Sirnachforum einreichen.

Unterlagen