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NEU Feuerwerksverbot UND Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Ab sofort absolutes Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet – das bestehende Feuerverbot im Wald bleibt in Kraft.

Aufgrund der anhaltenden, extremen Trockenheit im Kanton Thurgau erlässt das Departement für Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein allgemeines Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken auf dem gesamten Kantonsgebiet. Das bereits seit dem 8. Juli 2026 geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt davon unberührt und gilt weiterhin. Das Entfachen von Feuern sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Raucherwaren im Wald und im Umkreis von 50 Metern um die Waldränder bleibt weiterhin untersagt. Die Waldbrandgefahr befindet sich unverändert auf der Stufe 4, «grosse Gefahr». Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote werden mit Bussen bestraft.

Die Trockenheit spitzt sich im Kanton Thurgau durch den ausbleibenden Niederschlag weiter zu, was zu ausgetrockneten Bächen und ersten Fischsterben führt. Aufgrund anhaltender Hitze und akuter Brandgefahr auf Wiesen und in Wäldern bleibt die Situation kritisch. Auch der prognostizierte Regen bringt keine Entschärfung der Lage. Angesichts dieser extremen Gefahrenlage gilt für das gesamte Kantonsgebiet ab sofort ein absolutes Feuerwerksverbot und Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Im Zentrum steht dabei der Schutz von Mensch, Tier und Natur. Ausgenommen von dieser Regelung sind einzig bereits bewilligte Grossfeuerwerke.

Zusätzlich warnt die Kantonspolizei Thurgau eindringlich vor dem Umgang mit Abflammgeräten zur Bekämpfung von Unkraut in der Nähe von Gebäuden und Pflanzen. In jedem Fall sollten bei Abflammarbeiten mit Gasbrennern immer Löschmittel, wie beispielsweise ein Gartenschlauch oder ein Feuerlöscher, griffbereit sein.