Direkt zum Inhalt springen

Dienstleistungen A – Z

Alimenteninkasso

Gemäss §5 Gesetz über die Inkassohilfe für familienrechtliche Unterhaltsbeiträge und die Bevorschussung von Kinderalimenten haben Personen, denen gerichtlich oder vertraglich festgesetzte familienrechtliche Unterhaltsbeiträge zustehen, Anspruch auf unentgeltliche Inkassohilfe.

Diese Dienstleistung wird in der Gemeinde Sirnach durch die Sozialen Dienste angeboten. Gemäss §3 der Alimentenhilfeverordnung ist jedoch zu beachten: "Die Dienstleistungen des Gemeinwesens für die Alimentenhilfe sind unentgeltlich. Auslagen und Gebühren für betreibungsrechtliche oder anwaltliche Massnahmen gehen zu Lasten des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin."  


zu den Dienstleistungen A – Z