Ausländerausweise
Voraussetzungen |
Dauer |
|
|---|---|---|
| B EU/EFTA
mit Erwerb |
Arbeitsvertrag
Familiennachzug durch Familienangehörige |
bis 5 Jahre |
| B EU/EFTA
ohne Erwerb |
Genügend finanzielle Mittel Schüler/Studenten – Zulassung an eine anerkannte Lehranstalt | bis 5 Jahre |
| C EU/EFTA | Ununterbrochene Aufenthaltsbewilligung von 10 Jahren
Ununterbrochene Aufenthaltsbewilligung vorzeigt nach 5 Jahren möglich |
Unbefristet, Kontrollfrist 5 Jahre |
| C Drittstaaten | Ununterbrochene Aufenthaltsbewilligung von 10 Jahren
USA, Kanada, anerkannte Flüchtlinge, Ehegatte Schweizer oder C-Bewilligung: Ununterbrochene Aufenthaltsbewilligung von 5 Jahren Ununterbrochene Aufenthaltsbewilligung vorzeigt nach 5 Jahren möglich |
Unbefristet, Kontrollfrist 5 Jahre |
| L EU/EFTA
mit Erwerb |
Arbeitsvertrag (kurzfristiger oder temporärer Erwerb)
neue EU-Länder arbeitsmarktliche Prüfung Familiennachzug (neue EU-Länder arbeitsmarktliche Prüfung) |
bis 364 Tage |
| L EU/EFTA
ohne Erwerb (Ausbildung, medizinische Behandlung, usw.) |
Genügend finanzielle Mittel Schüler/Studenten – Zulassung an eine anerkannte Lehranstalt | bis 364 Tage |
| L Drittstaaten
mit Erwerb |
Qualifiziertes Fachpersonal, Praktika, Aupair, Stagiaires Prüfung durch Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie Bundesamt für Migration | bis 24 Monate |
| B Drittstaaten
mit Erwerb |
Qualifiziertes Fachpersonal, Kadertransfers
Prüfung durch Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie Bundesamt für Migration Familiennachzug durch Ehegatte in der Schweiz Familiennachzug durch Familienangehörige |
bis 1 Jahr |
| Grenzgänger EU/EFTA | Arbeitsvertrag
Hauptwohnsitz in EU/EFTA-Staat |
bis 5 Jahre
(wenn unterjähriger Vertrag oder temporär Erwerb max. 12 Monate) |
| Grenzgänger Drittstaaten | Arbeitsvertrag
Hauptwohnsitz in der Grenzzone seit > 6 Monate; Prüfung durch Amt für Wirtschaft und Arbeit |
bis 2 Jahre
(wenn Vertrag kürzer, gemäss Vertrag) |
Weitere Informationen zu den Ausländerausweisen finden Sie auf:
