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Ausländerausweise

 

Voraussetzungen

Dauer

B EU/EFTA
mit Erwerb
Arbeitsvertrag
Familiennachzug durch Familienangehörige
bis 5 Jahre
B EU/EFTA
ohne Erwerb
Genügend finanzielle Mittel Schüler/Studenten – Zulassung an eine anerkannte Lehranstalt bis 5 Jahre
C EU/EFTA Ununterbrochene Aufenthaltsbewilligung von 10 Jahren
Ununterbrochene Aufenthaltsbewilligung vorzeigt nach 5 Jahren möglich
Unbefristet, Kontrollfrist 5 Jahre
C Drittstaaten Ununterbrochene Aufenthaltsbewilligung von 10 Jahren
USA, Kanada, anerkannte Flüchtlinge, Ehegatte Schweizer oder C-Bewilligung: Ununterbrochene Aufenthaltsbewilligung von 5 Jahren
Ununterbrochene Aufenthaltsbewilligung vorzeigt nach 5 Jahren möglich
Unbefristet, Kontrollfrist 5 Jahre
L EU/EFTA
mit Erwerb
Arbeitsvertrag (kurzfristiger oder temporärer Erwerb)
neue EU-Länder arbeitsmarktliche Prüfung Familiennachzug
(neue EU-Länder arbeitsmarktliche Prüfung)
bis 364 Tage
L EU/EFTA
ohne Erwerb
(Ausbildung, medizinische Behandlung, usw.)
Genügend finanzielle Mittel Schüler/Studenten – Zulassung an eine anerkannte Lehranstalt bis 364 Tage
L Drittstaaten
mit Erwerb
Qualifiziertes Fachpersonal, Praktika, Aupair, Stagiaires Prüfung durch Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie Bundesamt für Migration bis 24 Monate
B Drittstaaten
mit Erwerb
Qualifiziertes Fachpersonal, Kadertransfers
Prüfung durch Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie Bundesamt für Migration Familiennachzug durch Ehegatte in der Schweiz
Familiennachzug durch Familienangehörige
bis 1 Jahr
Grenzgänger EU/EFTA Arbeitsvertrag
Hauptwohnsitz in EU/EFTA-Staat
bis 5 Jahre
(wenn unterjähriger Vertrag oder temporär Erwerb max. 12 Monate)
Grenzgänger Drittstaaten Arbeitsvertrag
Hauptwohnsitz in der Grenzzone seit > 6 Monate; Prüfung durch Amt für Wirtschaft und Arbeit
bis 2 Jahre
(wenn Vertrag kürzer, gemäss Vertrag)

Weitere Informationen zu den Ausländerausweisen finden Sie auf:


Zuständige Abteilung


zu den Dienstleistungen A – Z