Ausländerausweise
Voraussetzungen |
Dauer |
|
---|---|---|
B EG/EFTA mit Erwerb |
Arbeitsvertrag (neue EU-Länder arbeitsmarktliche Prüfung) Familiennachzug durch Familienangehörige in der Schweiz |
5 Jahre |
B EG/EFTA ohne Erwerb |
Genügend finanzielle Mittel Schüler/Studenten – Zulassung an eine anerkannte Lehranstalt | 5 Jahre |
C EG/EFTA | Alte EU-Länder und EFTA Ununterbrochener Aufenthalt von 5 Jahren Neue EU-Länder Ununterbrochener Aufenthalt von 10 Jahren |
Unbefristet, Kontrollfrist 5 Jahre |
C Drittstaaten | Ununterbrochener Aufenthalt von 10 Jahren USA, Kanada, anerkannte Flüchtlinge, Ehegatte Schweizer oder C-Bewilligung Ununterbrochener Aufenthalt von 5 Jahren |
Unbefristet, Kontrollfrist 5 Jahre |
L EU/EFTA mit Erwerb |
Arbeitsvertrag (kurzfristiger oder temporärer Erwerb) neue EU-Länder arbeitsmarktliche Prüfung Familiennachzug (neue EU-Länder arbeitsmarktliche Prüfung) |
Max. 364 Tage |
L EU/EFTA ohne Erwerb (Ausbildung, medizinische Behandlung, usw.) |
Genügend finanzielle Mittel Schüler/Studenten – Zulassung an eine anerkannte Lehranstalt | Max. 364 Tage |
L Drittstaaten mit Erwerb |
Qualifiziertes Fachpersonal, Praktika, Aupair, Stagiaires Prüfung durch Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie Bundesamt für Migration | Max. 24 Monate |
B Drittstaaten mit Erwerb |
Qualifiziertes Fachpersonal, Kadertransfers Prüfung durch Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie Bundesamt für Migration Familiennachzug durch Ehegatte in der Schweiz |
1 Jahr (mit Verlängerungsmöglichkeit) |
Grenzgänger EU/EFTA | Arbeitsvertrag Wohnsitz in EU/EFTA-Staat 1 x pro Woche an ausländischen Wohnort zurückkehren |
5 Jahre (wenn unterjähriger Arbeitsvertrag oder temporär Erwerb max. 12 Monate) |
Grenzgänger Drittstaaten | Arbeitsvertrag Wohnsitz in der Grenzzone seit > 6 Monate Prüfung durch Amt für Wirtschaft und Arbeit |
2 Jahre (wenn Arbeitsvertrag kürzer, gemäss Vertrag) |
Weitere Informationen zu den Ausländerausweisen finden Sie auf: