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Besuchsaufenthalt / Einladungsverfahren

Lädt eine Person aus unserer Wohngemeinde einen Gast aus einem visumspflichtigen Land zu einem Besuchsaufenthalt ein, muss sie sich gegebenenfalls mit Unterschrift verpflichten, für alle im Zusammenhang mit dem Besuch anfallenden finanziellen Auslagen aufzukommen und die Ausreise nach Ablauf der bewilligten Frist zu garantieren.

Folgende Unterlagen müssen am Schalter der Einwohnerdienste eingereicht werden, damit die Verpflichtungserklärung zur Visumserteilung geprüft werden kann:

  • Verpflichtungserklärung
    (ausgestellt von der schweizerischen Botschaft/Konsulat im Wohnland des Gastes)
  • Nachweis über die finanziellen Mittel gemäss Merkblatt zur Verpflichtungserklärung
  • Pass oder Identitätskarte des Gastgebers

Die Einwohnerdienste prüfen das Gesuch und reichen es zur weiteren Bearbeitung an das kantonale Migrationsamt weiter. Das kantonale Migrationsamt übermittelt der zuständigen Botschaft den Entscheid zur Visumserteilung. Die endgültige Entscheidung trifft die Auslandvertretung. Dort kann das Visum durch die Besucherin/den Besucher abgeholt werden.

Die Ankunft und Abreise der Besucherin/des Besuchers ist den Einwohnerdiensten zu melden.

Weitere Informationen:
migrationsamt.tg.ch


Zuständige Abteilung


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