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Dienstleistungen A – Z

Gastgewerbe

Die Gemeindekanzlei Sirnach erteilt die Bewilligung für einen neuen Betrieb, sofern die Räume und Einrichtungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Bei Umbauten, Renovationen oder Umnutzungen ist vorgängig ein Baugesuch einzureichen. Gastgewerbebewilligungen könnten Auflagen enthalten oder zeitlich befristet sein. Gesuche um Erteilung einer Bewilligung zur Führung eines Gastgewerbebetriebes oder für den Handel mit alkoholhaltigen Getränken sind grundsätzlich mindestens zwei Monate vor der gewünschten Eröffnung an die Gemeindekanzlei, Kirchplatz 5, 8370 Sirnach einzureichen.

Wer benötigt eine Bewilligung?

Im Kanton Thurgau benötigt eine Bewilligung, wer

  • Gäste beherbergt;
  • Speisen und GEtränke zum GEnuss an Ort und Stelle abgibt;
  • Räume oder Platz zum Genuss von Speisen und Getränken oder zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung stellt;
  • Handel mit alkoholhaltigen Getränken betreibt, wer solche verkauft, vermittelt oder auf andere Weise gegen Entgeld abgibt, ohne dass sie zum Genuss an Ort und Stelle bestimmt sind.

Notwendige Beilagen zum Gastgewerbegesuch

Wer sich für eine Bewilligung zur Führung eines Beherbergungsbetriebs oder einer Wirtschaft bewirbt, muss ein Gesuch einreichen. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen (nicht älter als 6 Monate) beizulegen:

  • Handlungsfähigkeitszeugnis der verantwortlichen person
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
  • Auszug aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA
  • Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
  • Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag
  • Arbeits- oder Gerantenvertrag
  • Kopie des kantonalen Fähigkeitsausweises über die erfolgreiche Absolvierung der thurgauischen Wirteprüfung oder die Anerkennungserklärung des Departements für Justiz und Sicherheit betreffend Gleichwertigkeit eines anderen Ausweises
  • Falls vohanden baurechtliche Bewilligung
  • Aktueller Grundrissplan/Situationsplan des Betriebs
  • Patent- bzw. Bewilligungsverzicht der Vorgängerin oder des Vorgängers

Die Gesuchsformulare für ein Patent bzw. für eine Bewilligung finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie in dem Gastgewerbe- und Alkoholhandelsgesetz (GastG) sowie in der Gastgewerbe- und Alkoholhandelsverordnung (GastV).


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