Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis gibt Auskunft über die Handlungsfähigkeit einer Person. Bei allfälligen Einschränkungen der Handlungsfähigkeit kann kein Handlungsfähigkeitszeugnis erstellt werden. Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann am Schalter den Einwohnerdiensten persönlich bezogen, per E-Mail oder via Online-Schalter bestellt werden.
Gebühren
CHF 10.00 am Schalter
CHF 15.00 per Post zugestellt
