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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis gibt Auskunft über die Handlungsfähigkeit einer Person. Bei allfälligen Einschränkungen der Handlungsfähigkeit kann kein Handlungsfähigkeitszeugnis erstellt werden. Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann am Schalter den Einwohnerdiensten persönlich bezogen, per E-Mail oder via Online-Schalter bestellt werden.

Gebühren

CHF 10.00 am Schalter
CHF 15.00 per Post zugestellt


Zuständige Abteilung


zu den Dienstleistungen A – Z