Heimatausweis
Wer sich vorübergehend ausserhalb der Hauptwohnsitz-Gemeinde aufhalten will, hat Anspruch auf einen befristeten Heimatausweis, mit welchem ein Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz in der anderen Gemeinde angemeldet werden kann. Eine Voraussetzung ist die Beibehaltung des Lebensmittelpunktes am Hauptwohnsitz.
Der Heimatausweis kann persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder per E-Mail beantragt werden. Die Einwohnerdienste benötigten für die Ausstellung des Heimatausweises zwingend Angaben über den Grund, die Dauer des Aufenthaltes, die genaue Aufenthaltsadresse und dies belegt durch entsprechende Dokumente wie z.B. Immatrikulations-/Studienbestätigung, Mietvertrag, etc. Die Ausstellung eines Heimatausweises in Sirnach ist kostenlos.
Personen mit Heimatausweis müssen sich bei der Gemeinde des Nebenwohnsitzes innerhalb von 14 Tagen persönlich anmelden und beim Wegzug wieder abmelden.
