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Heimatausweis

Wer sich vorübergehend ausserhalb der Gemeinde, in der er den gesetzlichen Wohnsitz begründet, aufhalten will, hat Anspruch auf einen befristeten Heimatausweis. Voraussetzung ist die Beibehaltung des Lebensmittelpunktes am Ort der Niederlassung.

Der Heimatausweis kann persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, telefonisch oder per E-Mail bestellt werden. Die Einwohnerdienste benötigten für die Ausstellung des Heimatausweises zwingend Angaben über den Grund, die Dauer des Aufenthaltes und die genaue Aufenthaltsadresse.

Personen mit Heimatausweis müssen sich bei den Einwohnerdiensten des Aufenthaltsortes persönlich anmelden und bei Wegzug wieder abmelden.


Zuständige Abteilung


zu den Dienstleistungen A – Z