Hundewesen
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden und Hunde müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus, www.amicus.ch, registriert sein.
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Anschliessend kann die Registrierung über den Tierarzt (Import) oder die Übernahme innerhalb der Schweiz erfolgen.
Hunderegistrierung
- Welpen müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf ausschliesslich von in der Schweiz tätigen Tierärzten vorgenommen werden.
- Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr (inkl. Verzollung) dessen Kennzeichnung von einem in der Schweiz tätigen Tierarzt überprüfen lassen.
Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Meldepflichten
Innert 10 Tagen sind Amicus und der Hundekontrolle zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export oder Tod des Hundes
Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder, neu ab Januar 2026, über die kostenlose App "animundo" erfassen.
Adressänderungen sind wie üblich innert 14 Tagen direkt den Einwohnerdiensten zu melden oder können gegebenenfalls rein online via www.eUmzug.swiss erfasst werden.
Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose App "animundo" nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Obligatorische Hundeausbildung
Das Thurgauer Hundegesetz schreibt seit 01.04.2024 auch unabhängig vom Erwachsenengewicht vor, dass wer einen Hund hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens 10 Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter zulässt, einen Welpenkurs. Der Hundehalter hat den Besuch des Hundeerziehungskurses auf Aufforderung der Gemeinde oder des Veterinäramtes, pro Halter/Hund-Beziehung, nachzuweisen.
Die Kurse fördern u.a. die Sicherung des Wesens der Hunde, deren Gewöhnung an die Umwelt und insbesondere an andere Menschen und Artgenossen und stärkt die Mensch-Hunde-Beziehung. Durch eine geeignete Gewöhnung an die Umwelt und eine gute Bindung zu ihren Halterinnen und Haltern, können Vorfälle vermieden werden, welche durch Unsicherheit bzw. Überforderung des Hundes geschehen können.
Haftpflichtversicherung
Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Franken abgeschlossen haben.
Bewilligungspflicht potenziell gefährlicher Hunde
Wer einen potenziell gefährlichen Hund oder einen Hund aus einer Kreuzung mit einem potenziell gefährlichen Hund im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt vorgängig eine kantonale Bewilligung. Personen, die einen potenziell gefährlichen Hund halten und im Kanton Thurgau ihren neuen Wohnsitz nehmen wollen, müssen bis spätestens 10 Tage nach Zuzug beim Veterinäramt, www.veterinaeramt.tg.ch , ein Bewilligungsgesuch einreichen. Die Bewilligung basiert auf einer Beurteilung der Wesenssicherheit des Hundes. Mit dem Bewilligungsgesuch sind dem Veterinäramt folgende Unterlagen einzureichen: Handlungsfähigkeitszeugnis, Wohnsitzbestätigung, Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister, Nachweispapier über die Herkunft des Hundes und über Kenntnisse im Hundewesen, Police der Haftpflichtversicherung, Passfoto der gesuchstellenden Person, Kostenvorschuss CHF 500.-- (weitere Person CHF 50.--, weitere Hunde CHF 300.--).
Hundesteuer
Hunde im Alter von 5 Monaten und darüber sind steuerpflichtig. Die Rechnung für die jährliche Hundesteuer (Gemeinde Sirnach: erster Hund CHF 90.00 und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt CHF 150.00) wird per Post zugestellt oder bei der Anmeldung erhoben.
Leinenpflicht
Im Wald und am Waldrand gilt im Kanton Thurgau von 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde. Diese neue Regelung ergänzt die bereits bestehende Leinenpflicht in Park- Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen. Sie wurde erlassen, um Wildtiere, insbesondere Rehkitze und andere Jungtiere, sowie Bodenbrüter vor Hunden zu schützen.
Aufruf an die Hundebesitzer
Bei der Gemeindeverwaltung gehen oft verschiedene Reklamationen betreffend der Versäuberung von Hunden ein. Obwohl überall "Robidog" stehen, gibt es immer wieder Hundehalter, die es nicht nötig finden den Kot ihres Hundes aufzunehmen. Bitte bedenken Sie dabei, dass Sie damit grasfressende Tiere gefährden, da die Tiere über das verunreinigte Futter Krankheiten aufnehmen können. Das ergibt für die Landwirte Mehrkosten, da oft der Tierarzt konsultiert werden muss. Zudem leidet das Tier oft unter enormen Qualen.
Wir appellieren deshalb an die Verantwortlichkeit der Hundehalter/innen bezüglich ihrer Hunde und deren Versäuberung. Die dafür notwendigen Hundekotsäcke können auch auf der Gemeindeverwaltung Sirnach (Einwohnerdienste) gratis bezogen werden.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Einwohnerdienste/Hundekontrolle, Telefon 071 969 34 84 oder einwohnerdienste@sirnach.ch. Weitere Informationen über die Hundehaltung finden Sie unter: www.veterinaeramt.tg.ch oder auf dem Merkblatt der Gemeinde Sirnach.
