Landkreditkonto
Ziel des Landkreditkontos ist eine planmässige ortsbauliche, wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu fördern und Handänderungen zu unterstützen die im öffentlichen Interesse liegen. Der Entscheid, dem Gemeinderat einen Kredit von 5 Millionen Franken für den Erwerb von Grundstücken innerhalb der Gemeinde zu gewähren, wurde am 18. Februar 2003 an der Urne beschlossen. Mit dem Kredit können Grundstücke für voraussichtlichen eigenen Bedarf sichergestellt oder zu tragbaren Bedingungen an Interessenten abgegeben werden. Zum Zwecke des Realersatzes können auch Grundstücke ausserhalb der Gemeinde erworben werden. Der Entscheid über Kauf, Verkauf, Tausch oder Abgabe im Baurecht von Grundstücken liegt beim Gemeinderat, wobei der Verkauf eines Grundstücks ab CHF 500'000.00 dem fakultativen Referendum unterliegt.
Weitere Informationen im Reglement über das Landkreditkonto.
Übersicht über das Landkreditkonto per 31.12.2023

