Steuern
Bearbeitungsstand der Steuererklärungen 2023 und 2024
Der aktuelle Veranlagungsstand liegt seit längerer Zeit in einem Grossteil der Gemeinden im Kanton unter dem langjährigen Durchschnitt. Dies in Folge des signifikanten Bevölkerungswachstums, der Pensionierungen erfahrener Veranlagungsexperten, der Fluktuation, der notwendigen Einarbeitungsdauer der neuen Veranlagungsexperten sowie der Einführung der neuen Veranlagungssoftware und der damit einhergehenden intensiven Testarbeiten.
Das Parlament hat am 28. August 2024 auf der Basis des Task-Force Berichtes 28.8 zusätzliche Stellen, insbesondere für die Veranlagung der natürlichen Personen, genehmigt. Die Rekrutierung und Ausbildung der neuen Veranlagungsexperten ist im Gange und eine Verbesserung der Situation wird im Laufe des Jahres 2025 erwartet. Ziel ist es, den Rückstand bis Ende 2026 zu beseitigen.
Die Veranlagungsexpertinnen und -experten der Kantonalen Steuerverwaltung geben nach wie vor in Zusammenarbeit mit den Gemeindesteuerämtern ihr Bestes, um die Veranlagungen möglichst zeitnah vorzunehmen. Dies muss jedoch im Einklang mit dem gesetzlichen Auftrag, die korrekte und einheitliche Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer, geschehen.
Wir bitten Sie daher um Geduld, wenn Ihre Steuerveranlagung deutlich länger als üblich auf sich warten lässt und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bearbeitung zweier Steuererklärungen / Synergieeffekte
Mit der gleichzeitigen Bearbeitung der Steuererklärungen mehrerer Jahre kann die Kantonale Steuerverwaltung entsprechende Synergieeffekte nutzen, was massgeblich dazu beiträgt, ihr Ziel zur Beseitigung des Veranlagungsrückstandes zu erreichen.
Tipp des Steueramtes
Um unschöne Überraschungen hinsichtlich allfälliger Nachsteuern zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, wie folgt vorzugehen:
Vergleichen Sie die Steuerfaktoren (steuerbares Einkommen / steuerbares Vermögen) Ihrer ausgefüllten Steuererklärungen (2023 und 2024) mit den Steuerfaktoren der provisorischen Steuerrechnungen (2023 und 2024). Stellen Sie fest, dass die Faktoren Ihrer Steuererklärung/en höher ausfallen, so lassen Sie Ihre Rechnung/en bei uns entsprechend anpassen. Sie vermindern damit die Höhe der anfallenden Ausgleichszinsen und können vorzeitig mit der Bezahlung der voraussichtlichen Nachsteuern beginnen. Im Weiteren verhindern Sie dadurch den Verzugszins.
Grundsätzlich empfiehlt es sich generell, die erhaltenen provisorischen Steuerrechnungen jeweils zu hinterfragen und uns bei allfälligen finanziellen Veränderungen, sei es einkommens- oder abzugsseitig, Anpassungen zu melden. Für die Berechnung sowie Mitteilung stehen Ihnen auf unserer Homepage (weiter unten) einige Hilfsmittel zur Verfügung: Formular «Antrag auf Anpassung der provisorischen Steuerrechnung», eGov Box, Steuerkalkulator der Steuerverwaltung
Falls Sie beim Steuerfaktoren-Abgleich oder in anderen steuertechnischen Belangen Hilfe benötigen sollten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per Telefon, via E-Mail oder auch persönlich am Schalter.
Das Steueramt bewirtschaftet die Daten der Steuerpflichtigen, unterstützt die kantonale Steuerverwaltung bei der Bearbeitung der Steuerveranlagungen und ist verantwortlich für den Steuerbezug und die Führung des Steuerregisters. Die vielfältigen administrativen Aufgaben umfassen Auskünfte am Schalter wie auch am Telefon, die formelle Prüfung der eingereichten Steuererklärungen, die Fristerstreckungsgesuche sowie die Behandlung von Einsprachen gegen provisorische und definitive Steuerrechnungen. Ebenfalls werden die Stundungs- und Erlassgesuche bearbeitet und das Verlustscheininkasso bewirtschaftet.
Adresse
Steueramt
Gemeindehaus
Kirchplatz 5
Postfach
TG8370 Sirnach
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