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Asylwesen

Die Sozialen Dienste sind für die Betreuung der vom Kanton Thurgau zugewiesenen Asylbewerber zuständig. Die Fürsorge dauert in der Regel bis zum Zeitpunkt des definitiven Entscheids des Bundesverwaltungsgerichtes (www.bundesverwaltungsgericht.ch).

Die Sozialen Dienste müssen eine bestimmte Anzahl asylsuchenden Personen aufnehmen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Asylsuchende sind Personen, die aus ihrem Heimatland flüchten mussten und in der Schweiz um Schutz bitten.

Was machen die Sozialen Dienste?

  • Die Sozialen Dienste suchen eine Unterkunft für Asylsuchende.
  • Die Personen wohnen meistens in gemeinsamen Wohnungen, die von den Sozialen Diensten gemietet wurden.
  • Die Sozialen Dienste kümmern sich um die Betreuung und Unterstützung.

Wenn die Asylsuchenden nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, helfen die Sozialen Dienste mit Geld und Sachleistungen.
Asylsuchende, die länger in der Schweiz leben, sollen sich gut und schnell integrieren können. Integration bedeutet, sich in der neuen Umgebung zurechtfinden und am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.

Von Asylsuchenden wird erwartet, dass sie:

  • Deutsch lernen,
  • arbeiten,
  • und am sozialen Leben teilnehmen, also Kontakte knüpfen und mit anderen Personen in der Gemeinde leben.

Kontaktpersonen

Porträtbild Ansprechpartner / Funktion Kontakt
Porträtbild von Frey Alexander

Frey Alexander

Funktion
  • Sachbearbeiter
  • Fachbereich Asylwesen
Tel. work071 969 34 75