KVG Case Management
Gemäss Art. 64a Abs. 7 des Gesetzes über die Krankenversicherung können die Kantone versicherte Personen, welche die Rechnungen der Krankenkasse (im KVG-Bereich) nicht begleichen, auf einer Liste erfassen. Die Krankenversicherer schieben für diese Versicherten auf Meldung des Kantons die Übernahme der Kosten für Leistungen auf. Für Personen mit einem kantonalen Leistungsaufschub bezahlt die Krankenkasse nur noch Leistungen aufgrund von Notfallbehandlungen.
Erst nach Bezahlung sämtlicher offenen Rechnungen wird der Leistungsaufschub wieder aufgehoben.
Im Case-Management versuchen die Mitarbeitenden der Sozialen Dienste mit den betroffenen Personen einen Weg zu finden, damit der Leistungsaufschub so rasch wie möglich wieder gelöscht werden kann.
Personen, die ihre Rechnungen von der Krankenkasse nicht bezahlen, kommen auf die Liste der säumigen Prämienzahler. Das ist im Gesetz so geregelt. Wer auf dieser Liste steht, bekommt von der Krankenkasse nur noch Notfallbehandlungen bezahlt.
Alle anderen Kosten übernehmen die Krankenkasse nicht mehr, bis die Betreibungen und Verlustscheine bezahlt sind. Das nennt man Leistungsaufschub. Dieser Leistungsaufschub bleibt bestehen, bis alle betriebenen Forderungen der Krankenkasse (Grundversicherung) bezahlt sind.
Wie helfen Ihnen die Sozialen Dienste?
Im sogenannten Case-Management suchen wir gemeinsam nach Lösungen.
Das Ziel ist, eine dauerhafte Lösung zu finden, damit der Leistungsaufschub schnell endet und wieder die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.
Kontaktpersonen
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Tel. work071 969 34 80
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