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Alimentenwesen

Bevorschussung

Kinder haben das Recht auf Unterhaltsbeiträge (auch Alimente genannt). Alimente muss ein Elternteil bezahlen, wenn er oder sie nicht mit dem Kind zusammenlebt. Manchmal wird dieses Geld nicht oder nicht pünktlich bezahlt. Dann helfen die Sozialen Dienste Sirnach mit der Alimentenbevorschussung.

Das bedeutet: Die Sozialen Dienste zahlen das Geld vorübergehend aus, damit das Kind trotzdem das bekommt, was ihm zusteht.
Später versuchen die Sozialen Dienste, das Geld vom zahlungspflichtigen Elternteil zurückzufordern.

Wer bekommt Alimentenbevorschussung?

  • Kinder bis maximal 25 Jahre,
  • wenn ein Gericht oder eine Behörde festgelegt hat, dass das Kind Anspruch auf Alimente hat,
  • und wenn diese Alimente nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt werden.

Wie viel Geld gibt es?

  • Die Höhe richtet sich nach dem Betrag im Gerichtsurteil oder Unterhaltsvertrag.
  • Es gibt einen Höchstbetrag

Wann gibt es keine oder weniger Unterstützung?

  • Wenn der betreuende Elternteil (also der Elternteil, bei dem das Kind lebt) selber genügend Geld verdient oder ein gewisses Vermögen hat, kann die Hilfe gekürzt oder abgelehnt werden.

Inkasso

Nicht alle Zahlungen die im Gerichtsurteil oder Unterhaltsvertrag festgelegt wurden, können bevorschusst werden.

  • Familienzulagen
  • Eheliche oder nacheheliche Unterhaltsbeiträge (Alimente für den Ex-Mann oder die Ex-Frau)

Trotzdem können die Sozialen Dienste helfen: Die Sozialen Dienste können versuchen, das Geld vom zahlungspflichtigen Elternteil einzutreiben (Inkassohilfe).
Diese Hilfe ist auch möglich für Kinderalimente, wenn keine Bevorschussung möglich ist.